Der Elternbeirat stellt sich vor
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden in jeder Klasse ein Klassenelternsprecher und dessen Vertreter gewählt. Viele Klassenelternsprecher stellen sich auch für den Elternbeirat zur Wahl, in den sich ebenso aber auch jedes andere interessierte Elternteil wählen lassen kann. Nach erfolgter Elternbeiratswahl wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende und dessen/deren Stellvertreter. Die Amtszeit dauert immer zwei Schuljahre an.
Der Elternbeirat ist auf engagierte Mitglieder angewiesen. Deshalb möchten wir hier kurz vorstellen, was unsere Aufgaben sind und an welcher Stelle Sie das Schulleben aktiv mitgestalten und Ihre Ideen einbringen können. Wir freuen uns, Sie vielleicht schon bald in unserem Kreis begrüßen zu können. Nutzen Sie gerne die Chance, das Schulleben konstruktiv zu hinterfragen und es aktiv mitzugestalten!
Bei uns im Elternbeirat geht es nicht nur um die Organisation von Festen und Feierlichkeiten – obwohl wir uns selbstverständlich auch bei unseren Festen, wie beispielsweise dem Schulfest einbringen –, sondern insbesondere auch darum, dass wir Ansprechpartner für Eltern und Lehrer und somit Bindeglied zwischen Eltern, Schulleitung und Kollegium sind. Wir agieren als Partner der Schule, dessen Meinung angehört wird und an unserer Schule auch Berücksichtigung findet, so dass wir hier tatsächlich in der Lage sind, das Schulleben aktiv mitzugestalten. Wir beraten Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern und bringen sie gegenüber der Schule ein. Wir treten dafür ein, dass Interessen und Verantwortung aller Schüler und Erziehenden gewahrt werden, sind dabei aber stets darauf bedacht, das Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten zu erhalten oder zu verbessern. Verschwiegenheit ist dabei selbstverständlich.
Vielen Dank an dieser Stelle sei allen Eltern gesagt, die die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung bereits wahrnehmen und hervorragend zusammenarbeiten oder dies in der Vergangenheit getan haben. Ein Dankeschön aber auch denjenigen, die uns das Vertrauen ausgesprochen haben, sie vertreten zu dürfen. Herzlich bedanken möchten wir uns außerdem bei Schulleitung und Kollegium für das vertrauensvolle Miteinander, die umfängliche Information zu allem, was für die Schule von allgemeiner Bedeutung ist (z.B. Schülerzahlen und Klassenbildung, Lehrerversorgung, Schul-Ausstattung, Medien, bauliche Veränderungen, Veranstaltungen, Schulprogramme, etc.) und die stets konstruktive Zusammenarbeit.
Wenn Sie sich über das hinaus, wie hier Elternbeiratsarbeit gelebt wird, eingehender und auf rechtlicher Grundlage über die Rechte und Pflichten des Elternbeirats informieren wollen, so sei an dieser Stelle gerne auf das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG) verwiesen.
Information und Unterstützung u.a. zum Themenkomplex Elternbeiratsarbeit bietet außerdem der Bayerische Elternverband e.V. (BEV, https://www.bev.de/), in dem unsere Schule Mitglied ist.
Die Aufgaben des Elternbeirats
Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
- Interesse und Verantwortung der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren und zu pflegen.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
- Im Jahr sollten mindestens 3 Sitzungen stattfinden. Ein Protokoll sollte geführt werden.
Verschwiegenheit ist für Elternbeiräte Vorschrift, auch noch nach Beendigung ihres Amtes. Dies gilt nicht für Offenkundiges und „seiner Natur nach keiner Geheimhaltung Bedürftiges“.
Die Rechte des Elternbeirats
- Das Recht auf Information, über „alles, was für die Schule von allgemeiner Bedeutung ist“ z. B.:
- Schülerzahlen und Klassenbildung
- Lehrerversorgung
- Unterrichtszeiten und deren Änderung
- Pauseneinteilung
- Ausstattung der Schule (Computer, Medien, Musikinstrumente, Sportgeräte)
- Schulische Veranstaltungen (Wandertage, Sprechtage usw.)
- Schulgesundheitspflege
- Das Recht auf Beratung (Anregungen einbringen)
- Das Recht auf Mitwirkung
Der Elternbeirat muss gehört werden und kann seine Meinung äußern. Die Schulleitung muss sich der Meinung des Elternbeirats zwar nicht anschließen, sie aber berücksichtigen. „Der Elternbeirat wird ins Benehmen gesetzt“ bei
- Erweiterung und Auflösung von Volksschulen
- Schulsprengeländerungen
- Festlegung der Pausenordnung
- Unterrichtsbeginn
- Verweisen eines Schülers von der Schule (wenn Eltern des Schülers den EB einschalten möchten)
- Das Recht auf Mitbestimmung (Fachausdruck: „Einvernehmen herstellen“)
Hier kann die Schulleitung nur im Einvernehmen mit dem EB entscheiden, d.h. lehnt der EB ab, kann die Schulleitung ihre Entscheidung nicht durchsetzen, z. B.:
- Verlegung eines Unterrichtstages auf einen freien Tag (z.B. wegen eines Schulfestes)
- Mehrtägige Fahrten (Schullandheim, Skikurs usw.)
- Außerschulische Zwecke (z.B. Jugendherbergswerk, Kriegsgräber, Müttergenesungswerk)
- Das Recht auf Veranstaltungen in der Schule
Der Elternbeirat darf Eltern in der Schule informieren. Die Schule muss Räume zu Verfügung stellen.